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Qualitätskontrolle, Normen, Vorschriften ...

Güteschutz geprüfte, überwachte Qualität

Die Herstellung unserer Produkte erfolgt nach den Europäischen Normen oder zutreffenden Regelwerken und Merkblättern, sofern diese dafür relevant und darauf anwendbar sind. Regelmäßige interne und externe Kontrollen sichern die Qualität. Durch die zusätzliche,freiwillige Fremdüberwachung wird uns die Qualität der Betonerzeugnisse durch entsprechende Produktzertifikate dokumentiert. Intern werden bereits während der automatisierten Produktionsabläufe die Betonprodukte auf Maßhaltigkeit, Grünstandsfestigkeit und den äußeren Eindruck geprüft. Danach erfolgt die Lagerung.

Normen und Vorschriften sind einzuhalten

Die in diesem Katalog gegebenen Hinweise, Einbau- und Verlegeempfehlungen basieren maßgeblich auf Erfahrungswerten und sind größtenteils Stand der Technik. Es wird jedoch keinerlei Haftung übernommen für Schäden, die sich auf die Anwendung dieser Regeln gründen. Auch behalten wir uns technische Änderungen jederzeit vor. Ausführliche Verarbeitungs- und Anwendungsregeln für die verschiedenen Produktgruppen sind in einschlägigen Normen und Regelwerken enthalten, die ebenfalls zu beachten und hierauf anwendbar sind. Genannt seien an dieser Stelle einige Beispiele (keine Vollständigkeit):

  • DIN EN 1338 - Pflastersteine aus Beton
  • DIN EN 1339 - Platten aus Beton für Verkehrsflächen
  • DIN EN 1340 - Bordsteine aus Beton
  • DIN EN 1341/-42/-43 - Natursteinprodukte
  • BGB-Richtlinie - Nicht genormte Betonprodukte Anforderung und Prüfungen
  • BDB-Richtlinie - für die Herstellung und Güteüberwachung von wasserdurchlässigen Pflastersteinen aus haufwerksporigem Beton
  • ATV-Regelwerk - Arbeitsblatt A 138
  • ATV DIN 18318 "Neu" - Pflasterdecken regelgerecht hergestellt unter Berücksichtigung der neuen Norm

Weiterhin gelten unsere Verarbeitungshinweise.

Hoher Frost- und Tausalzwiderstand

Frost- und tausalzbeständige Betonprodukte sind nicht herstellbar. Unsere Pflastersteine aus Beton besitzen jedoch höchste Widerstandsfähigkeit gegen Frost und Tausalz; sie werden nach DIN EN 1338 hergestellt. Bei sachgemäßem Einbau garantieren wir alle aus der DIN EN 1338 resultierenden Anforderun­gen an unsere Pflastersteine aus Beton.

CE-Kennzeichnung

Die CE- bzw. Produkt­kennzeichnung wird nach gesetzlicher Vorschrift (Bauproduktengesetz) auf dem Paket oder dem Lieferschein angebracht. Dies bedeutet, dass die Produkte im Europäischen Wirtschaftsraum frei gehandelt werden dürfen und nach den hierauf anzuwendenden Normen und Regelwerken hergestellt wurden. Beispiele dafür sind Pflastersteine, Platten oder Bordsteine aus Beton.

Weitere wichtige Hinweise

Aufnahme- und druckbedingt können die Farben der Abbildungen von den tatsächlichen Produktfarben abweichen. Für eine genaue Farbauswahl sind die lagermäßig vorhandenen Original-Produkte bzw. die Produkte aus der aktuellen Produktion maßgeblich. Abweichungen gegenüber den in unserem Mustergarten oder den Musterausstellungen unserer Handelspartner gezeigten Produkte können auftreten. Produktionsbedingte Farbabweichungen, Kalkausblühungen und Strukturabweichungen sind technisch unvermeidbar.

Bei der gemeinsamen Verarbeitung von maschinell hergestellten Produkten und solchen aus Sonderfertigung, die in einem anderen Produktionsverfahren hergestellt werden, sind Farb- und Strukturunterschiede ebenfalls unvermeidbar.

  • Nachlieferungen, die nicht aus der gleichen Produktion wie die Erstlieferung stammen, können ebenfalls farblich voneinander abweichen.
  • Alle hier aufgeführten Vorbehalte entsprechen der allgemeinen Praxis bei der Betonwarenherstellung und stellen keinen Reklamationsgrund dar.
  • Technische Änderungen, Abweichungen der Abbildungen und Grafiken gegenüber den Originalprodukten sowie Irrtümer in Text, Bild, technischen Angaben und Preisen vorbehalten.