Verlegung Betonsteinpflaster

Pflasterfläche abrütteln

Es dürfen nur trockene Flächen abgerüttelt werden. Die Fugen müssen vor dem Abrütteln mit Fugenmaterial ausgefüllt sein, da sonst die Gefahr der Verschiebung der Pflastersteine besteht. Die Pflasterfläche muss vor dem Abrütteln absolut sauber sein. Die Rüttlung, mit dem Flächenrüttler bei angebrachter Gummimatte, bis zur Standfestigkeit vornehmen. Erfolgt die Abrüttlung ohne Gummimatte, können dauerhaft bleibende Rüttelspuren auf der Steinoberfläche sichtbar werden. Das Abrütteln wird in mehreren nebeneinanderliegenden Bahnen, von der jeweils äußeren zur inneren Bahn mit Überlappung, durchgeführt. Nach dem Abrütteln sind die Fugen erneut vollständig zu verfüllen, was bedarfsweise bis zu einem Jahr nach der Verlegung immer wieder vorzunehmen ist. Unterbau, Oberbau mit Pflasterbettung, Pflaster und Fugenmaterial bilden eine Einheit. Bei sorgfältiger Beachtung dieser Empfehlungen erhalten Sie eine dauerhafte, zuverlässige Flächenbefestigung.