Bei nicht fachgerecht ausgeführten Pflasterungen treten bereits nach relativ kurzer Gebrauchszeit Schäden auf – in der Regel ca. 1 – 2 Jahre nach Freigabe.
Die häufigste Schadensursache ist mangelhafte Fugenfüllung. Entweder wurde von vornherein schlecht verfugt oder Fugenmaterial ging verloren und es erfolgte keine rechtzeitige Nachverfugung (Wartung/Pflege). Durch fließenden Verkehr oder stetigen Einsatz von Kehrsaugmaschinen kann sich das Fugenmaterial einer neuen Pflasterfläche nicht selten kaum verfestigen. Hier gilt es, sofort die Fugen nachzufüllen, um Schäden zu vermeiden. Daher sind Kontrolle, Wartung und Pflege besonders wichtig.
„Wasserdurchlässig befestigte Verkehrsflächen dürfen nicht mit Tausalzen oder anderen chemischen Auftaumitteln behandelt werden, da das versickernde Oberflächenwasser direkt in das Grundwasser gelangt.“ (Auszug aus dem “Merkblatt für wasserdurchlässige Flächen-befestigungselemente aus Beton”, Ausgabe 1998.)
Empfehlung: Stattdessen mit sauberen Splitten, gewaschenen Sanden oder anderen abstumpfenden Mitteln streuen.
Filterpflaster ist aufgrund seines haufwerksporigen Materialaufbaus ebenfalls ein Ökopflaster, da es vom Oberflächenwasser durchdrungen werden kann und vollflächig entsiegelt. Das Porenvolumen dieser Pflastersteine aus Beton muss durch regelmäßige Reinigung und Pflege offengehalten werden, da es durch den Eintrag von organischen oder bindigen Stoffen (etwa Lehm) verschlossen und somit in seiner Wirkung beeinträchtigt werden kann. Weiterhin ist unbedingt zu beachten, dass die Fugenfüllung nur bei trockener Pflasterfläche mit trockenem Fugenmaterial vorgenommen werden darf, das wenig Nullanteile enthalten soll und der Pflasterfarbe angepasst sein sollte.
Werden diese Hinweise nicht beachtet, kann es zu Einschlämmungen, und somit Verschlüssen, der Poren sowie Verfärbungen der Steinoberflächen kommen, für die keine Haftung übernommen wird!
Die Sickerfähigkeit wasserdurchlässig befestigter Flächen setzt voraus, dass Ober- und Unterbau ebenfalls durchlässig, aber auch standfest sind. Entsprechend sorgfältig muss die Materialauswahl erfolgen. Es sind möglichst wenig Feinstanteile zu verwenden. Für das Pflasterbett sind gebrochene oder ungebrochene Mineralstoffe wie Pflastersand 2/4 mm oder Edelsplitt 2/5 mm zu bevorzugen. Der Durchlässigkeitsbeiwert K sollte in der Regel einem Mittelwert von K > 2,7 x 10-5 m/s entsprechen. Die Bemessungsregenspende von 270 l/(s x ha) soll dauerhaft durch die wasserdurchlässige Flächenbefestigung und den Untergrund versickert werden können, wobei eine gute Filterstabilität der Schichten untereinander gewährleistet sein muss.
Bei wasserdurchlässigen Pflasterungen ist dafür zu sorgen, dass für den Fall starker Regenfälle eine zusätzliche Entwässerungseinrichtung vorhanden ist. Oberhalb von bindigem Untergrund kann die Verlegung von Filterrohren vorgesehen werden, um das anfallende Wasser geeigneten Drainanlagen zuzuführen, die es in durchlässige Bereiche abführen. Zur Prüfung der Wasserdurchlässigkeit von Böden sind bedarfsweise DIN 18130 und zum Nachweis der Filterstabilität von versickerungsfähigen Mineralstoffgemischen DIN 18035-5 heranzuziehen. Ansonsten sind die gleichen Regeln wie bei Standardpflasterungen zu beachten.